Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert: 11 Dezember 2013
 

Mittwoch, 11. Dezember 2013

An Frau Rabe: Schadensersatz Ihrer Urheberrechtsverletzung 10.12.2013

Ohhh, selten so gelacht über so einen Schwachsinn, der mich heute per Email erreichte:

--------------------------
Sehr geehrte/r Frau Rabe,

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Hot Stories. Unserer Mandant The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Downloaden des betreffenden Werkes über Ihren Internet Provider verletzt.

Weiter aufgelisteten Nutzerdaten konnten seitens beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich speichern:

Datum/Uhrzeit: 24.12.2013 21:00:33
IP-Adresse: 24.18.55.996 Frau Rabe
Produktname: Hot Stories
Benutzerkennung: 004381660
Stream-Anbieter: Redtube

Unsere Mandantin hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 377 4 844/69 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie unverzüglich von Ihrem Computer zu löschen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unseren Mandant abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 14.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt.

Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Kostenerstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 86,92 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 90,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Beauftragung bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:

Gegenstandswert: 1665,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 434,71 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 35,58 Euro
Schadensersatz: 86,92 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 90,00 Euro

Die Beweisdaten sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der beigefügten Datei.

Mit freundlichen Grüßen

Regensburger Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann + Collegen (U+C)
-----------------------------------------------------


nee echt jetzt - wer fällt denn auf sowas noch rein - auch noch mit einem "Tatzeitpunkt" in der Zukunft??? Hihi...

Die Anwaltskanzlei gibt es wirklich, aber deren Name wurde für diesen Mist nur missbraucht. Über Google ist z.B. so eine Aussage zu finden: Die Kanzlei Urmann + Collegen warnt selber eindringlich vor diesen Mails, die nach der dortigen Mitteilung nicht von dieser stammen! Es wird insoweit empfohlen, Anhänge NICHT zu öffnen!

Die zehrende Zeit mit einem Schreikind

und die nicht viel bessere Zeit danach, weil das nicht-mehr-Schreikind ein hochsensibles Kind ist... Eindringliche Leseempfehlungen: "Das 24-Stunden-Baby" von Dr. Sears. www.mein-schreibaby.de www.suesserleben.de

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Aktuelle Beiträge

Naja
Jemand mit einem angeblichen IQ von 180, der es nötig...
jmiller - 4. Apr, 04:03
Leider gibt es...
... von Libre Office noch keine Android Fassung, soll...
bloedbabbler - 13. Okt, 23:31
Hallo wvs,...
... ich habe kein smartphone, nur ein tablet. ;-) Aber...
bloedbabbler - 13. Okt, 18:41
Glückwunsch. :-)
Ein Tipp, falls sie sowieso bei dem bösen Onlineversender...
bloedbabbler - 12. Okt, 11:01
Naja, es gibt auch auf...
Naja, es gibt auch auf dem Tablet Textverarbeitungsprogramme ....
steppenhund - 6. Sep, 00:31
selbstverständlich meine...
selbstverständlich meine ich das ernst - kraaa, kraaa,...
bonanzaMARGOT - 5. Sep, 21:04
Meinst Du das ernst oder...
Meinst Du das ernst oder ironisch?
Frau Rabe - 5. Sep, 21:00
Längere Texte zu schreiben...
Längere Texte zu schreiben ist auf dem Tablet eine...
Frau Rabe - 5. Sep, 20:56
ich kaufte mir vor kurzem...
ich kaufte mir vor kurzem auch was kleines schnuckeliges,...
bonanzaMARGOT - 5. Sep, 12:30
solcherlei e-mails erreichen...
solcherlei e-mails erreichen mich nicht unselten, und...
bonanzaMARGOT - 5. Sep, 12:24

Kontakt

Emil: fraurabe.twoday web de

Danksagung

Das Layout hat mit viel Geduld und viel Fantasie Mirtana für mich erstellt. Meine Vorgaben waren lediglich: Rabenheader, Brauntöne. Herzlichen Dank!

.


Büchersuche
Die "Assi-Familie"
Harte Arbeit
Luis
mein rosa Tütchen
Rabenmutter
Rosa und schwarze Tütchen
schöne Musik
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren