Die Welt braucht Bäume, aber bitte nicht auf meinem Grundstück
Unsere schräg-gegenüber-Nachbarn haben eine gesunde, ca 10 m große Kiefer umgenietet. Nicht dass sie ein kleines Grundstück haben, nein, ein riesiges, auf dem der Baum "verschwand". Und er stand in einer spitzwinkligen Ecke des Grundstückes an der Straße. Warf nirgends außer auf die Straße Schatten. Und diese Grundstücksecke können sie nicht anders nutzen als für Bepflanzungen. Ich frage lieber nicht, warum sie das getan haben - ich könnte ungehalten werden. Wahrscheinlich war das einfach nicht mehr "hübsch", und HACH wie hell ist das da jetzt.
Wie wertlos sind in deren Augen Bäume.
Die Welt braucht Bäume, aber bitte nicht auf unserem Grundstück. Passt. FRECHHEIT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wie wertlos sind in deren Augen Bäume.
Die Welt braucht Bäume, aber bitte nicht auf unserem Grundstück. Passt. FRECHHEIT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Frau Rabe - 27. Feb, 11:13
Bermejo - 27. Feb, 17:28
ich kenn eine, die hat nen supertollen mirabellenbaum umgenietet, nur weil sie zu faul zum ernten war
Mirtana - 27. Feb, 18:45
In dem Örtchen, in dem meine Eltern wohnen, greift da noch die Baumschutzsatzung - sprich, wenn Du einen Baum umnieten willst mußt Du als Ersatz einen neuen pflanzen.
Allerdings scheint die Anzahl der Kommunen, die überhaupt noch eine solche Baumschutzsatzung haben, rückläufig zu sein und meist reicht das Argument "der ist gefährlich, der könnte bei einem Sturm auf mein Haus fallen" vollkommen aus - ohne daß sich überhaupt jemand angesehen hat, wo der umzunietende Baum überhaupt steht :-/
Allerdings scheint die Anzahl der Kommunen, die überhaupt noch eine solche Baumschutzsatzung haben, rückläufig zu sein und meist reicht das Argument "der ist gefährlich, der könnte bei einem Sturm auf mein Haus fallen" vollkommen aus - ohne daß sich überhaupt jemand angesehen hat, wo der umzunietende Baum überhaupt steht :-/
Frau Rabe - 27. Feb, 18:47
entweder allgemein oder zumindest regional bedingt gibt es einen maximalen Baumstammdurchmesser oder -umfang, bis zu dem man ohne Genehmigung fällen darf - darüber muss beantragt werden und wird ggf. nur mit Auflagen genehmigt (entsprechende Neupflanzungen etc.)